Patientenrechte
Die individuelle Dimension der Patientenrechte umfasst eine Vielzahl subjektiver Rechte, die eine Patientin oder ein Patient bei Bedarf mittels gerichtlicher Schritte geltend machen kann. Dazu gehören insbesondere das Recht auf medizinische Behandlung, das Recht auf freie Arzt- und Klinikauswahl (freie Spitalwahl), das Recht auf Information und die Entscheidung, eine Behandlung anzunehmen oder abzulehnen, das Recht auf Zugang zu medizinischen Aufzeichnungen, Krankenhaus- und Pflegedokumenten, das Recht auf Schutz der Privatsphäre und der persönlichen medizinischen Daten.
Diese individuellen Rechte werden durch weitere Rechte (z.B. bei der Behandlung in Institutionen) ergänzt (z.B. das Recht auf Kontakte zur Außenwelt und das Recht auf jederzeitigen Austritt aus der Gesundheitseinrichtung), das Recht auf sichere Versorgung und Entschädigung bei Verletzung von Leben und Gesundheit durch das Gesundheitssystem oder einen seiner Akteure oder das Recht, über das Schicksal der sterblichen Überreste zu entscheiden (eine Autopsie annehmen oder ablehnen oder die Organentnahme zu verweigern und mehr).
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