In der Schweiz ist die außergerichtliche Rechtsberatung gesetzlich nicht reglementiert und damit ist grundsätzlich eine uneingeschränkte, außergerichtliche, entgeltliche rechtliche Beratung im Einzelfall möglich. Auch in gerichtlichen Verfahren besteht in der Schweiz kein Anwaltszwang, d.h. jede geschäftsfähige Person kann und darf ihre Sache vor Gerichten selbst vertreten. Allerdings untersteht die regelmäßige, entgeltliche Vertretung in Zivil- und Strafverfahren im Allgemeinen dem kantonale Anwaltsmonopol. Die Berater von swissmedlaw™ sind allesamt bestens ausgebildete Juristen mit und ohne Anwaltspatent, die sich auf eine breite Formation im Privat- und öffentlichen Recht sowie langjähriger Berufserfahrung in der Privatwirtschaft oder Verwaltung stützen können und im Regelfall über eine postgraduate Ausbildung im Medizin und Ärzterecht verfügen.

Das Medizinrecht mit seinen vielfältigen Facetten betrifft zentrale Rechtsgüter wie Leben, Gesundheit oder persönliche Freiheit, was im medizinischen Alltag immer wieder dazu führt, dass Entscheidungen mit einschneidenden, rechtlichen Konsequenzen getroffen werden müssen, die auf einer Abwägung verschiedener, sich teilweise entgegenstehender Interessen beruhen. So besteht z.B. ein Zielkonflikt bei der Aufklärung von PatientInnen über Behandlungsrisiken: Einerseits hat jede PatientIn Anrecht auf eine umfassende Aufklärung über Gefahren und Risiken eines bestimmten medizinischen Eingriffs; andererseits soll sie nicht so sehr verängstigt werden, dass sie sich gegen einen grundsätzlich notwendigen Eingriff entscheidet.