Weitere Services

Problemkreis der Angehörigenpflege

Mit ‘weiteren Services’ bezeichnet swissmedlaw™ Dienstleistungen zu Gunsten der Klientschaft, die keine Rechtsdienstleistungen im Rechtssinne sind, aber trotzdem heilende Wirkung haben. Darunter fallen u.a. Angebote zur Unterstützung der Angehörigenpflege, Betreuungs- und Pflegemanagement und die Erstattung von Rechtswissenschaftlichen Gutachten, insbes. in den Bereichen Datenschutz sowie Kinder- und Erwachsenenschutzrecht (KES); wie auch die Vermittlung von ärztlichen Fachgutachten. Unsere Angebote zur Beratung und Unterstützung von Ehegatten und direkten Nachkommen von hilfsbedürftigen Familienmitglieder sind hierbei hervorzuheben, denn die Angehörigenpflege, mit jährlich rund 80 Millionen Stunden, die für die Betreuung und Pflege von nahestehenden Personen aufgewendet werden und mit einem geschätzten Geldwert von rund CHF 3.7 Milliarden pro Jahr, ist ein wesentlicher volkswirtschaftlicher Faktor. Trotzdem wird sie sowohl von den kantonalen Behörden wie auch vom Bund in mancher Hinsicht stiefmütterlich behandelt.  Zu den oft auftretenden faktischen und juristischen Problemkreisen und Fragestellungen gehören insbesondere:

  • Die Vergütung von innerfamiliären Pflegeleistungen;
  • Leistungen der Sozialversicherungen für Angehörigenpflege;
  • Mit dem grösser werdenden Anteil der altersbedingten Demenzerkrankungen verschiebt sich auch der Hauptaufwand von Angehörigen für Angehörige von eigentlichen Pflege- zu Betreuungsleistungen. Der unterschied dabei ist, dass erstere kollektiv und letztere privat finanziert sind.
  • Weiter reicht bei allem Wohlwollen und Einsatz die Zeit und Verfügbarkeit von Angehörigen oft nicht aus – es müssen also aussenstehende Pflege- und Betreuungspersonen beigezogen werden. Die Auswahl, Administration und das Zeit- und Qualitätsmanagement dieser Personen kann schnell zu einer unzumutbaren Belastung werden, wenn nicht durch erfahrene Personen ausgeführt.