Ausgewählte Rechts- und Sachgebiete

Um Klarheit in Bezug auf die Begriffe „Medizinrecht“ und „Gesundheitsrecht“ zu schaffen, wird häufig eine systematische Einordnung der beiden Begriffe vorgenommen. Während das Gesundheitsrecht als Überbegriff für Rechtsmaterien fungiert, die das individuelle und kollektive Rechtsgut der Gesundheit betreffen, konzentrieren sich das Arzt-, Medizin- und Biomedizinrecht auf das Behandlungsverhältnis und das Fachgebiet der Medizin.

Allerdings ist es wichtig zu betonen, dass eine rein formalistische Zuordnung von Rechtsproblemen zu traditionell definierten juristischen Fachgebieten aktuellen gesundheitsrechtlichen Fragestellungen nicht gerecht wird. Stattdessen sollte das Gesundheits- und Medizinrecht als transdisziplinäre Materie betrachtet werden, die sowohl in der Theorie als auch in der praktischen Anwendung eine Vielzahl von Disziplinen umfasst.

Die Komplexität des Gesundheits- und Medizinrechts erfordert daher ein breites Verständnis von medizinischen Sachverhalten, ökonomischen Zusammenhängen und ethischen Aspekten. Juristische Expertise allein ist oft nicht ausreichend, um komplexe Fragestellungen angemessen zu lösen. Deshalb ist bei der Ausarbeitung und Auslegung der entsprechenden Gesetze eine Zusammenarbeit zwischen Juristen, Medizinern, Ökonomen und Ethikern unerlässlich, um zu optimalen Lösungen von gesundheitsrechtlichen Fragen zu kommen.

Disclaimer: Die swissmedlaw™ Webseite und insbesondere die Ausführungen unter ‘Ausgewählte Rechts- und Sachgebiete’ sind summarisch und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie dienen einzig Informationszwecken und können ohne Konsultation und Mandatsverhältnis mit swissmedlaw™ in keiner Weise als verbindliche Rechtsbelehrung oder Rechtsauskunft gegenüber Dritten verwendet werden.

Der Behandlungsvertrag

Die Art des Vertrags zwischen ÄrztIn und PatientIn beeinflusst die Ausgestaltung des Arzt-Patienten-Verhältnisses; wer schliesst mit wem und über was einen Behandlungsvertrag ab.

Patientenrechte

Das Schweizer Recht kennt keine einheitliche Regelung von Patientenrechten, doch einzelne Gesetze statuieren an verschiedenen Stellen explizit gewisse fundamentale Rechte für PatientInnen.

Elektronisches Patienten Dossier (EPD)

Das EPD als virtuelles Dossier, über das behandlungsrelevante Daten in einem konkreten Behandlungsfall zugänglich gemacht werden können, ist seit dem 15. April 2017 gesetzlich geregelt.

Persönlichkeits- und Datenschutz von PatientInnen

Das geltende Gesundheitsrecht kennt nur vereinzelt spezialgesetzliche Datenschutzbestimmungen, die dem allgemeinen Datenschutzrecht vorgehen.

Kranken- und Sozialversicherungsrecht

Für das Gesundheitsrecht relevant sind vorab die allgemeine Krankenversicherung und die Invalidenversicherung geregelt im KVG, IVG und ATSG.

Ärzte- und Spitalhaftung

Vertragliche und ausservertragliche Haftung von Medizinalpersonen und Pflegeeinrichtungen im Spannungsfeld des Gesundheits- und Medizinrecht.