Erfahren Sie alles Wichtige zum aktuellen Stand der Einführung des elektronischen Patientendossiers (EPD) und vereinbaren Sie eine Erstberatung bei uns. Seit Dezember 2021 haben alle acht (Stamm-)Gemeinschaften die erfolgreiche Zertifizierung abgeschlossen und bieten das EPD der ganzen Bevölkerung in ihren Kantonen an. Breite Zugänglichkeit und vereinfachte Eröffnungsverfahren sind für die ganze Bevölkerung in der nahen Zukunft vorgesehen.

Das EPD ermöglicht eine digitale Patientenverwaltung durch die Integration von medizinischen Indikationen und Behandlungsdaten auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene. Patienten haben die Kontrolle über ihr Gesundheitsmanagement und die Kontrolle über ihre medizinischen und therapeutischen Behandlungen. Das EPD ist der Schlüssel für eine fortschrittliche digitale Gesundheitsversorgung in der Schweiz.

Spitäler, Kliniken, Geburtshäuser und Pflegeheime sind gesetzlich verpflichtet, sich an eine (Stamm-)Gemeinschaft anzuschliessen und das EPD im klinischen Alltag zu nutzen. Ärztinnen und Ärzte sowie Einrichtungen, die der ambulanten Krankenpflege durch Ärztinnen und Ärzte dienen, müssen bei den kantonalen Behörden ihren Anschluss an eine EPD (Stamm-) Gemeinschaft nachweisen, wenn sie eine Zulassung zur Tätigkeit zulasten der obligatorischen Kranken-Pflegeversicherung (OKP) beantragen.